FAQ

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Ich kann als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht eine 20-jährige Berufspraxis vorweisen und arbeite seit vielen Jahren mit 2 festen Mitarbeiterinnen. Wir sind ein sehr gut eingespieltes Team und eine Kanzlei, die sowohl rechtlich als auch technisch auf der Höhe der Zeit arbeitet. Dabei legen wir auf einen freundlichen Umgang untereinander und mit unseren Mandant:innen Wert.

Grundsätzlich gilt: Besser zu früh als zu spät! Konflikte im Arbeitsrecht kann man bei frühzeitiger rechtlicher Gestaltung vermeiden oder man kann die prozessuale Situation deutlich verbessern! Hinzu kommt: Im Arbeitsrecht gelten, z.B. bei der Kündigungs­schutz­klage, oft sehr kurze formale Fristen, die unbedingt einzuhalten sind.

Selbstverständlich. In einem ersten kostenfreien Gespräch höre ich Ihnen gerne zu, um Ihre rechtliche Situation – ob wegen eine Kündigung, Abmahnung oder wegen einem Arbeitszeugnis – einzuordnen und zu prüfen, ob Ihr Fall zu mir und meinem Tätigkeitsprofil passt.

Eine Erstberatung kostet für 226,10 € brutto. Das sind die gesetzlichen Gebühren für eine Erstberatung nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetzes (RVG).

Im Regelfall fällt für die außer­gerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin eine sog. Geschäftsgebühr nach dem RVG an. Die Höhe richtet sich nach dem Wert Ihres Anliegens. Wissen wir, worum es in Ihrem Fall konkret geht, erstellen wir Ihnen gerne eine prognostische Kostenauskunft.

Geht es um Vertrags­gestaltungen im Arbeitsrecht rechnen wir davon abweichend nach zeitlichem Aufwand ab. Mein außergerichtlicher Stundensatz beträgt dann 280 € netto.

Die Kosten eines Gerichts­prozesses im Arbeitsrecht hängen davon ab, welche Ansprüche zu klären sind und wie lange der Prozess andauert. Grundsätzlich sind die Kosten für ein Gerichts­verfahren im Arbeitsrecht im Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) und im Gerichts­kostengesetz (GKG) geregelt. Bevor wir für Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, erstellen wir für Sie selbst­verständlich eine Kostenprognose.

Gerne übernehmen wir die erste Korrespondenz mit Ihrer Rechts­schutz­versicherung für Sie. Und vor Einreichung eines gerichtlichen Verfahrens klären wir selbst­verständlich, ob der gerichtliche Prozess von Ihrem Versicherungs­schutz gedeckt ist.

Mein Angebot hängt naturgemäß davon ab, wie viel Mitglieder teilnehmen werden und wie umfangreich geschult werden soll. Sprechen Sie mich gerne an!

Ja, liebend gerne!

Gerne begrüßen wir Sie vor Ort in unserem Kölner Büro. Selbst­verständlich führen wir all unsere Beratungs­gespräche im Arbeitsrecht aber auch online durch, was sowohl uns als auch Ihnen deutlich mehr Flexibilität verschafft. Sofern Sie hiermit noch nicht vertraut sein sollten, nimmt sich unser Sekretariat der technischen Abwicklung gerne an.

Sie erreichen unser Sekretariat telefonisch montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Sofern ich verfügbar bin, können Sie Ihr Anliegen gerne spontan mit mir am Telefon klären, anderenfalls notiert mein Sekretariat einen Rückrufwunsch. Diesem komme ich im Regelfall innerhalb von 24 Stunden nach.

Auch unsere Mitarbeiterinnen brauchen täglich etwas Zeit für einzelne Arbeiten mit hoher Konzentration. Dafür haben wir die späten Nachmittags­stunden vorgesehen. Im Anschluss an unsere telefonische Erreichbar­keit können Sie uns gerne jederzeit eine E-Mail schicken, auf welche wir am Folgetag zurückkommen werden.