Dr. Mascha Franzen

  • Fachanwältin Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verwaltungsrecht
  • 20 Jahre Berufserfahrung
  • Über 10.000 geführte Akten
  • Trägerin des Zertifikates „Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied der ARGE Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich seit über 20 Jahren für meine Mandant:innen tätig. Im Schwerpunkt bearbeite ich Fälle mit Bezug zum Betriebs­verfassungsrecht, Personal­vertretungsrecht und Tarifrecht sowie aus dem öffentlichen Dienstrecht und dem medizinischen Arbeitsrecht.

Es versteht sich von selbst, dass ich als Arbeitnehmeranwältin keine Arbeitgeber vertrete. Dafür und für die Beratung im kollektiven Arbeitsrecht habe ich mich aus Überzeugung entschieden: Bereits meine Dissertation habe ich zu den Fragen der personellen Einzel­maßnahmen nach den § 99 BetrVG, § 79 BPersVG im Betriebs­verfassungs- und Personal­verfassungs­recht verfasst.

Zudem bin ich als Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Lage, strukturelle und rechtliche Besonder­heiten Bereich der öffentlichen Verwaltung passgenau einzuordnen. Das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes stellt besondere Anforderungen auf, mit denen ich bestens vertraut bin.

Nach meiner langjährigen Tätigkeit in einer über­regionalen Fachkanzlei für Arbeitsrecht habe ich mich vor einigen Jahren gemeinsam mit meinem Team für die Gründung einer Boutique­kanzlei entschlossen. Dabei liegen uns ein freundlicher Umgangston, ein gutes Miteinander und eine hohe Transparenz im Hinblick auf Kosten und Chancen sowie Risiken Ihres Anliegens besonders am Herzen.

Ich bearbeite Mandate in den Bereichen

  • Kündigung, einvernehmliche Auflösung und drohende Kündigung des Arbeits­verhältnisses
  • Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
  • Betriebs­verfassungs­recht
  • Personal­vertretungs­recht

Daneben führe ich mit Leidenschaft Schulungen für Betriebs- und Personalräte durch. Nirgendwo sonst kann in kürzester Zeit mit größtmöglichen Praxisbezug gearbeitet werden. Und auch für mich als Rechts­anwältin mit langjähriger Berufs­erfahrung ist jede Schulung mit neuen Ideen und interessanten Persönlich­keiten verbunden.

Publikationen

  • Die Einigungs­stelle und ihre Kompetenz (2008)
  • Schul- und Beamtenrecht Nordrhein-Westfalen (2013)
  • Münchner Anwalts­handbuch Verwaltungs­recht, Kapitel Hochschul­zulassungs­recht (2023)

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