Schulungen für Betriebs- und Personalräte

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Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Mitbestimmung, zu personellen Einzelmaßnahmen oder zum Arbeitsrecht? Benötigen Sie Hilfe beim Thema Datenschutz oder einen Überblick über das BEM? Gerade für frisch gewählte Betriebs- und Personalräte ist es wichtig, sich umfassend auf ihr Mandat vorzubereiten. Dafür biete ich maßgeschneiderte Schulungen für Ihre Anliegen an.

Schulungsanspruch für Betriebsräte & Personalräte

Der Schulungsanspruch des Betriebsrates ist in § 37 Abs. 6 BetrVG festgehalten. Der Arbeitgeber hat die Interessenvertreter für die erforderlichen Schulungen von der Arbeitszeit freizustellen und die anfallenden Kosten zu tragen, sofern folgende Punkte bejaht werden können:

  • Die Schulung ist für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich.
  • Der Zeitpunkt der Schulung kollidiert nicht mit betrieblichen Notwendigkeiten.
  • Die Kosten sind verhältnismäßig.
  • Der Betriebsrat hat einen ordnungsgemäßen Entsendebeschluss gefasst.
  • Der Arbeitgeber wurde rechtzeitig über die Teilnahme der betreffenden Betriebsratsmitglieder informiert.

Der entsprechende Anspruch der Personalräte in NRW richtet sich nach § 42 Abs. 5 S. 1 LPVG.

Individuelle Schulungen

Im Rahmen eines Inhouse-Seminars lassen sich Ihre Anliegen passgenau bearbeiten. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber neben den Seminarkosten auch die anfallenden Reisekosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten übernehmen. Maßgeblich ist immer die Frage der Erforderlichkeit – ein festes Budget für diese Kosten kann vom Arbeitgeber nicht verbindlich vorgegeben werden. Allerdings können wir durch Vor-Ort-Seminare sowohl Zeit als auch Übernachtungs- und Reisekosten sparen.

Sprechen Sie mich zu den Kosten für ein individuelles Angebot Ihrer Betriebsratsschulung gerne an!